Unser Angebot beim Kauf einer GmbH oder UG mit Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung

Die Vorrata kann für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung leider keine Vorratsgesellschaften mehr anbieten, da die Agentur für Arbeit solchen Gesellschaften keine Erlaubnis nach § 1 AÜG mehr erteilt. Stattdessen vermitteln wir Ihnen Kapitalgesellschaften, in der Regel eine GmbH oder UG, die über eine unbefristete Erlaubnis nach § 1 AÜG verfügt, aber ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt hat oder dies beabsichtigt. Der sogenannte Mantelkauf ist nicht viel schwieriger, als der Erwerb einer Vorratsgesellschaft und sehr viel effizienter, als eine Neugründung.

 

Leistungsbeschreibung

  • Unsere Mantelgesellschaften sind in der Regel lastenfrei und verfügen über eine unbefristete Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG
  • Die Gesellschaften sind beim Finanzamt bereits steuerlich erfasst und besitzen eine gültige Steuernummer.
  • Die Übertragung der Anteile an Ihrer neuen Gesellschaft wird zügig abgewickelt, Sie haben freie Notarwahl in ganz Deutschland.

Der Käufer erhält vom Verkäufer vorab umfassend Auskunft über alle relevanten Belange der zum Verkauf stehenden Gesellschaft und Einsicht in die Bücher. Nach dem Kauf werden ihm alle für die Weiterführung der Gesellschaft erforderlichen Unterlagen ausgehändigt.

Zusätzlich erhalten Sie als Käuferin oder Käufer die folgenden brachenspezifischen Dokumente

  • die von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellte Urkunde über die behördliche Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG
  • einen Muster-Arbeitsvertrag für Leiharbeitnehmer
  • einen Mustervertrag für Entleiher (Überlassungsvertrag)
  • Wichtige Hinweise der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitnehmerüberlassung
  • Information an alle Inhaber einer Verleiherlaubnis zur Baubetriebe-Eigenschaft von Entleihern nach § 1b AÜG
  • Hinweise der Agentur für Arbeit für den Erlaubnisinhaber
  • Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
  • Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung von Arbeitnehmer/innen
  • Merkblatt für die Statistik nach § 8 AÜG
  • Formvordruck für die Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1 a AÜG

 

Kaufpreis und Gründungskosten

  • Über den Kaufpreis einer GmbH oder UG mit unbefristeter behördlicher Erlaubnis nach § 1 AÜG informieren wir Sie gerne persönlich.
  • Beim Erwerb einer Gesellschaft wird der Kaufpreis in der Regel im Voraus auf ein Rechtsanwalts- oder ein Notar-Anderkonto (Treuhandkonto) überwiesen.

 

Notar- und Gerichtsgebühren für die Übertragung der Anteile an der Gesellschaft

  • Die Notar- und Gerichtskosten für die Übertragung der Anteile auf den Käufer sind im Kaufpreis nicht enthalten und müssen vom Erwerber zusätzlich aufgebracht werden.
  • Die Höhe dieser Kosten wird durch das Notar- und Gerichtskostengesetzes (GnotKG) bundeseinheitlich verbindlich festgelegt. Die Vereinbarung von Sonderkonditionen jedweder Art ist Notaren berufsrechtlich strikt untersagt. Es gibt deshalb leider keine Preisnachlässe für Großkunden.
  • Die Höhe der Gebühren hängt aber davon ab, welche und wie viele Änderungen Sie vornehmen möchten, ob Sie zum Beispiel das Stammkapital erhöhen oder mehrere Geschäftsführer bestellen. Bei einer einfachen Übernahme (ein Geschäftsführer, keine Kapitalerhöhung) müssen Sie sowohl bei einer GmbH, als auch einer UG, mit einem Betrag von etwa 900 Euro rechnen.

 

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss

Damit die Transaktion reibungslos vonstattengeht, haben wir den genauen Ablauf für Sie noch einmal skizziert. Denken Sie bitte daran, dass es erforderlich sein kann, die Notar- und Gerichtsgebühren für die Übertragung der Anteile in bar mitzuführen.

Wenn Sie das erste Mal eine GmbH oder UG kaufen, haben Sie sicherlich viele Fragen. Diese beantworten Ihnen unsere Experten herzlich gerne und selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.