Der wirtschaftlichste Weg zu Ihrem Zeitarbeitsunternehmen

 

 

Vorrata: Die erste Adresse für den Kauf einer GmbH oder UG mit unbefristeter Erlaubnis nach § 1 AÜG

Die Vorrata verfügt über große Erfahrung bei der Gründung und Vermittlung von  Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt). Wir haben uns auf die Bereiche Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert und bieten Ihnen sofort einsatzfähige Unternehmen, die über eine gültige unbefristete Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nach § 1 AÜG verfügen. Wenn Sie sich in dieser Branche selbständig machen oder Ihren etablierten Betrieb in einer anderen Rechtsform fortführen wollen, profitieren Sie von der großen Expertise unserer Mitarbeiter, die Ihnen eine schnelle und effiziente Realisierung Ihres Vorhabens ermöglichen.

Kaufen ist wirtschaftlicher, als selber gründen

Die Bundesagentur für Arbeit nimmt ihre Pflichten als Aufsichtsbehörde äußerst genau und lässt sich bei der Prüfung von Anträgen nach § 2 AÜG viel Zeit. Darüber hinaus ist der gesamte Prozess nicht nur sehr komplex, sondern auch hochbürokratisch. Wenn Sie sofort starten und sich dabei voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen, ist der Kauf einer unserer Mantel-Gesellschaften nicht nur der schnellste, sondern auch der wirtschaftlichste Weg, Ihre Ziele zu verwirklichen. Darüber hinaus bringt der Kauf einer GmbH oder einer UG mit Erlaubnis nach § 1 AÜG noch eine Reihe weiterer Vorteile mit sich, die wir für Sie zusammengestellt haben.

Erlangen und behalten Sie die Erlaubnis nach § 1 AÜG mit Hilfe unserer Experten

Auch wenn Ihr neues Unternehmen bereits über die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, bleibt Ihnen diese nur erhalten, wenn Sie oder Ihr angehender Geschäftsführer bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Unsere Experten beraten Sie zu diesem Thema kompetent und umfassend und das nicht nur vor dem Notartermin. Wir sind auch nach Abwicklung des Kaufs gerne für Sie da.

Unternehmenskauf in kürzester Zeit

Während die Neugründung einer Kapitalgesellschaft, insbesondere einer, die eine Erlaubnis nach § 1 AÜG benötigt, eine langwierige Sache ist, lässt sich der Kauf eines entsprechenden Unternehmens in kurzer Zeit abwickeln. Die Vorrata unterhält Niederlassungen in Berlin und Essen, ist aber in ganz Deutschland für Sie tätig. Da wir nicht auf „unserem“ Notar bestehen, können wir die Übertragung einer Gesellschaft gerne in Ihrer Heimatstadt und in Kooperation mit einem Notar Ihres Vertrauens abwickeln. So können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen bei dem Geschäft stets bestens vertreten werden. Wie der Unternehmenskauf im Einzelnen abläuft, haben wir für Sie skizziert.

Sofort einsatzfähig

Unsere Mantel-Gesellschaften verfügen nicht nur über eine gültige und unbefristete Erlaubnis nach § 1 AÜG, sondern sind auch bereits steuerlich registriert. Sie können Ihre erbrachten Leistungen sofort ordnungsmäßig in Rechnung stellen, da den Gesellschaften vom Finanzamt bereits eine Steuernummer zugeteilt worden ist. Unser umfassendes Leistungspacket stellen wir Ihnen auf einer eigenen Seite vor.

Wenn Sie am Kauf einer Mantel-Gesellschaft interessiert sind oder im Vorfeld noch einige Fragen klären möchten, beraten wird Sie gerne persönlich. Das Gesprächs ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlichen. Am besten vereinbaren Sie gleich einen Termin per Telefon oder E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, unsere Kontaktdaten finden Sie hier.