Können Sie eine Erlaubnis nach § 1 AÜG kaufen?

Die Arbeitnehmerüberlassung gehört zu den gesetzlich besonders stark reglementierten Branchen. Dieser Tätigkeit dürfen deshalb ausschließlich Gewerbetreibende nachgehen, die sich bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgreich um eine besondere behördliche Erlaubnis nach § 1 AÜG bemüht haben. Da dieser Prozess nicht nur arbeitsintensiv und enervierend, sondern zudem auch noch äußerst langwierig ist, suchen Unternehmer oftmals nach einer wirtschaftlicheren Methode, als dem selbst gestellten Antrag. Eine besonders effiziente Alternative besteht darin, die Erlaubnis einfach zu kaufen. Wobei Sie im Rechtssinne selbstverständlich nicht die Erlaubnis an sich erwerben, sondern die juristische Person, die Trägerin der Erlaubnis ist.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit Ihrem neuen Unternehmen die Erlaubnis nach § 1 AÜG erhalten bleibt?

Bei Einzelunternehmen ist die Erlaubnis an die Person des Unternehmers gebunden. Verlässt dieser den Betrieb, erlischt auch die Erlaubnis für das Unternehmen. Bei juristischen Personen ist das nicht der Fall. Die Erlaubnis, die einer GmbH oder UG durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt worden ist, besteht auch dann weiter fort, wenn die Gesellschafter und/oder die Geschäftsführer wechseln. Nach dem Erwerb einer Gesellschaft mit gültiger Erlaubnis nach § 1 AÜG dürfen Sie der Arbeitnehmerüberlassung also sofort nachgehen und diese Tätigkeit in jedem Fall mindestens bis zum Widerruf der Erlaubnis oder der Versagung der Verlängerung durch die Bundesagentur für Arbeit verrichten.

In der Regel möchten Unternehmerinnen und Unternehmer die Arbeitnehmerüberlassung aber langfristig ausüben. Damit dem Erhalt der Erlaubnis nichts im Weg steht, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Trägerin der Erlaubnis, also die GmbH oder UG, muss finanziell angemessen ausgestattet sein. Die Agentur für Arbeit verlangt dabei den Nachweis von flüssigen Mitteln in Höhe von wenigstens 10.000 Euro, sofern das Unternehmen nicht mehr als 5 Leiharbeiter beschäftigt; für jeden zusätzlichen Leiharbeitnehmer müssen weitere 2.000 Euro nachgewiesen werden. Seit Ende August 2019 verlangt die Bundesagentur für Arbeit darüber hinaus zusätzliche Liquide Mittel in Höhe von weiteren 10.000 Euro. Eine GmbH benötigt also mindestens ein Eigenkapital in Höhe von 35.000 Euro, eine UG von 20.000 Euro.
  • Die Geschäftsführer (nicht die Gesellschafter) müssen darüber hinaus den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit erbringen. Dazu muss ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beigebracht werden.
  • Des Weiteren müssen die Personen, denen die Geschäftsführung obliegt, Fragen zu folgenden Punkten beantworten:
    – anhängige Strafverfahren oder Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz,
    – innerhalb der letzten fünf Jahre durch Finanz-, Gewerbe- und Sozialbehörden oder
    Hauptzollämter festgesetzte Geldbußen,
    – innerhalb der letzten fünf Jahre eingeleitete Insolvenzverfahren oder abgegebene
    eidesstattliche Versicherungen sowie
    – innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgte Gewerbeuntersagungen

Die Bundesagentur für Arbeit kann Auszüge aus allen in Deutschland öffentlich geführten Registern einschließlich dem zentralen Schuldnerregister anfordern, sie darf aber keine Informationen über Sie bei privaten Auskunfteien oder Kredit-Schutzgemeinschaften einholen.
Die persönliche Zuverlässigkeit wird nur für die Personen überprüft, die zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden sind. Betriebsleiter, also Personen, die die Geschäfte im Innenverhältnis führen, die das Unternehmen aber nicht gesetzlich vertreten, werden von dieser Überprüfung nicht erfasst. Das gleiche gilt für Prokuristen, auch wenn diese alleinvertretungsberechtigt sind. Die persönlichen Verhältnisse der Gesellschafter sind ebenfalls nicht von Belang.

Wenn Sie noch Fragen zur behördlichen Erlaubnis nach § 1 AÜG haben, dann beantworten Ihnen unsere Experten diese sehr gerne. Ein Beratungsgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.